Muss der Hausbesitzer sein Dach regelmäßig kontrollieren und warten lassen?
Bei Sturmereignissen und Sturmschäden ab Windstärke 12 (ab 117 km/h) handelt es sich um unabwendbare Naturereignisse, für die niemand haftbar gemacht werden kann. Ein gewisses „Restlebensrisiko“ liegt immer vor und kann auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Kommt es zu einem Drittschaden (gleich Haftpflichtfall) unterhalb der Windstärke 12, so haftet der Gebäudebesitzer, außer er hat sein Dach regelmäßig fachmännisch warten lassen. So sagt es die Rechtsprechung! Nach einem neueren Urteil des OLG Hamm geht die Wartungspflicht sogar soweit, dass man bei Überschreitung der normalen Lebenserwartung eines Daches, diesem durch eine Neueindeckung das Gefahrenpotential herabstürzender „altersschwacher“ Bauteile nehmen muss (OLG Hamm 13 U 145/09).
Um die Frage zu beantworten, will der Eigentümer seine Haftung gegenüber Dritten vermeiden, so „muss“ er sein Dach warten lassen.
Allerdings ist der Hauseigentümer haftbar, so „muss“ die Gebäudehaftpflichtversicherung (falls vorhanden) den Schaden regulieren. Genau für diese Fälle ist man schließlich versichert. (In der Praxis wird es also für den Hauseigentümer nur dann wirklich „unangenehm“, wenn er keine Gebäudehaftpflichtversicherung hat.)
Was empfiehlt die Berufsorganisation des Deutschen Dachdeckerhandwerks?
Lieber Ursachenbekämpfung anstelle Symptombekämpfung. D.h., durch regelmäßige Dachchecks und Wartungen die Lebensdauer der Dächer verlängern und mögliche Schäden abwenden. Diese regelmäßigen Dachüberprüfungen sichern auch vor möglichen Ausschlüssen von Gewährleistungsansprüchen.